Produktsicherheit in der EU
Die Produktsicherheit ist in der Europäischen Union durch eine Vielzahl an Verordnungen und Richtlinien geregelt. Ziel all dieser Vorgaben ist es, Benutzer bestmöglich vor Gefährdungen zu schützen – sowohl im Bereich der Konsumgüter als auch bei professionell eingesetzten Produkten.
Mit der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR) wurden die Anforderungen an Verbraucherprodukte neu definiert. Artikel 5 der Verordnung besagt:
Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen.
Um die Sicherheit eines Produkts nachzuweisen – sei es eine Maschine, ein Musikinstrument oder ein Fahrrad – ist eine fundierte Risikoanalyse zwingend erforderlich.
reinisch ist auf sämtliche Aspekte der Produktsicherheit spezialisiert – insbesondere im Maschinenbau. Seit vielen Jahren unterstützen wir Unternehmen zuverlässig bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und der Gewährleistung von Produktsicherheit.
Die Risikoanalyse und Risikobeurteilung
Die Risikoanalyse umfasst:
- Festlegung der Grenzen des Produktes
- Identifizierung der Gefährdungen
- Risikoeinschätzung
Die Risikobeurteilung umfasst:
- die Risikoanalyse und
- die Risikobewertung.
CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung
Für viele Produkte – aber nicht für alle Produkte – ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Die Produktkategorien, für die eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, werden in EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen definiert.
Bevor eine CE-Kennzeichnung erfolgen darf, muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durch den Hersteller durchgeführt werden. Erst danach darf der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung ausstellen.
Erfahren Sie hier mehr über die CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung.
Explosionsschutz – die ATEX-Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
Für Produkte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden können, gelten besondere Anforderungen. Diese sind in der ATEX-Binnenmarkt-Richtlinie 2014/34/EU festgelegt.
Für den Betrieb von Anlagen, bei denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können, legt die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG die notwendigen Anforderungen für den Betreiber der Anlage fest.
ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG
Maschinenverordnung 2023/1230
Ab dem 20. Januar 2027 tritt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ohne Übergangsfrist in Kraft. Diese ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und stellt neue Anforderungen an die Sicherheit und Dokumentation von Maschinen und Anlagen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.