CE-Konformitätserklärung

Die CE-Konformitätserklärung (im offiziellen Sprachgebrauch korrekterweise eigentlich die EG- beziehungsweise EU-Konformitätserklärung) ist ein rechtsverbindliches Dokument von zentraler Bedeutung, nicht nur für den Maschinenbau, sondern im gesamten Bereich der rechtlichen Regelung der Produktsicherheit innerhalb der Europäischen Union. Die reinisch GmbH ist der kompetente Partner zu allen Fragen bezüglich der CE-Konformitätserklärung.

Mit Ausstellung einer CE-Konformitätserklärung bescheinigt ein Hersteller die Einhaltung der sicherheitstechnischen und gesundheitsrelevanten Maßgaben der entsprechenden EU-Richtlinien für sein Produkt. Dieser schriftlichen Konformitätserklärung geht ein Verfahren zur Konformitätsbewertung voraus. Im Maschinen- und Anlagenbau findet diese Bewertung auf der Grundlage der europäischen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) statt. Weitere Richtlinien, die CE-relevante Vorgaben für die Produktsicherheit enthalten, sind beispielsweise die Niederspannungsrichtlinie, die ATEX- Richtlinie oder auch die Druckgeräterichtlinie. Nach dem erfolgreichen Durchlaufen des Bewertungsverfahrens ist der Hersteller verpflichtet, die Einhaltung der relevanten Richtlinien schriftlich in Form der CE-Konformitätserklärung zu bestätigen. Deutschlandweit stehen Ihnen die zertifizierten CE-Beauftragten der reinisch GmbH in allen Entwicklungs- und Konstruktionsphasen für eine qualifizierte CE-Beratung zur Verfügung.

Risikobeurteilung als erster Schritt zur CE-Konformitätserklärung

Zentrales Element der Konformitätsbewertung im Maschinenbau stellt die Risikobeurteilung dar, im Zuge derer es gilt, alle potenziell von einer Maschine ausgehenden Gefahren zu identifizieren und weitestgehend zu beseitigen bzw. zu minimieren. Alle vom Hersteller im Rahmen des Konstruktionsprozesses nicht eliminierten und somit verbleibenden Restrisiken müssen in der Technischen Dokumentation festgehalten und dem zukünftigen Benutzer insbesondere in der Bedienungsanleitung zugänglich gemacht werden. Auch die CE-Konformitätserklärung ist zwingend in die Betriebsanleitung aufzunehmen.

Das Team der CE-Beauftragten der reinisch GmbH übernimmt für seine Kunden die für das Konformitätsbewertungsverfahren notwendigen Risikoanalysen und -beurteilungen hinsichtlich der mechanischen und funktionalen Sicherheit von Maschinen und Anlagen.

Die Konformitätserklärung als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung

Die CE-Richtlinien legen für eine Vielzahl von Produkten, von Spielzeug über Bauprodukte und medizinische Geräte bis hin zur Pyrotechnik, europaweite Mindestanforderungen im Hinblick auf deren Sicherheit und gesundheitliche Auswirkungen fest.

Wer die betroffenen Produkte in einem Land der Europäischen Union in Verkehr bringen will, muss eine Konformitätserklärung abgeben, um das für den Binnenhandel notwendige CE-Kennzeichen auf seinem Produkt anbringen zu dürfen. Auch im Bereich des Maschinenbaus ist eine CE-Konformitätserklärung verpflichtend vorgeschrieben. Erst im Anschluss an eine erfolgreich absolvierte Risikobeurteilung und die Unterzeichnung der Konformitätserklärung darf ein Hersteller seine Maschine mit der CE-Kennzeichnung versehen und diese auf den Markt bringen. Sogar der Betrieb einer selbst hergestellten Maschine im eigenen Unternehmen ist ohne entsprechende Konformitätserklärung gesetzeswidrig.

Wenn es um Sicherheit von Maschinen und Produkten geht, sind die gesetzlichen Vorgaben nicht nur vielgestaltig, sondern auch überaus strikt. Die mit dem Konformitätsbewertungsverfahren einhergehenden Herstellerpflichten zu vernachlässigen, kann aus diesem Grund schwerwiegende juristische Folgen nach sich ziehen. An den Hauptstandorten Karlsruhe und Hannover sowie an weiteren Standorten in ganz Deutschland berät die reinisch GmbH Unternehmen zum gesamten Themenspektrum der Produktsicherheit und unterstützt Hersteller im Bereich der CE-Richtlinien bis hin zu Erstellung der unterschriftsreifen CE-Konformitätserklärung.

Konformitätsbewertung im Zentrum der CE-Zertifizierung

Die Anbringung des CE-Kennzeichens ist also keine einfache Selbstverpflichtung des Herstellers, sondern steht am Ende eines aufwändigen Prozesses zur CE-Zertifizierung.

Kernstück dieses Vorgangs ist ein umfassendes Konformitätsbewertungsverfahren. Im Maschinen- und Anlagenbau stellt die europäische Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) das Fundament dieser Bewertung dar und erfordert eine qualifizierte Risikobeurteilung, die alle potenziell von einer Maschine ausgehenden Gefahren identifiziert. Das Team der CE-Beauftragten der reinisch GmbH übernimmt für seine Kunden die im Zuge der Konformitätsbewertung von Maschinen erforderlichen Risikoanalysen und -beurteilungen und entwickelt in der Folge auch Empfehlungen zur Risikominimierung.

  • Recherche der produktrelevanten Richtlinien, Normen und Gesetze
  • CE-Beratung durch zertifizierte CE-Beauftragte in allen Phasen der Produktentwicklung, -konstruktion und -fertigung
  • Durchführung von Risikobeurteilungen nach DIN EN ISO 12100
  • Erstellung CE-konformer Maschinen- und Anlagendokumentationen auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie
  • CE-Beratung bei der Montage und Inbetriebnahme von Maschinen
  • Prüfung der Technischen Dokumentationen hinsichtlich der CE-Konformität
  • Schulungen zu CE-relevanten Themen und zur CE-konformen Umsetzung
  • Beratung zu technischen Maßnahmen der Risikominimierung
  • Beratung zu generellen Produktsicherheitsfragen