ATEX / Explosionsschutz

Für Geräte und Anlagen

Explosionsschutz für Geräte und Anlagen:
Was Sie wissen müssen

Der Explosionsschutz spielt eine entscheidende Rolle, sowohl bei der Entwicklung von Produkten als auch beim Betrieb von
Anlagen, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Egal, ob Sie als Entwickler und Konstrukteur oder
Betreiber tätig sind – es gibt wichtige Richtlinien, die beachtet werden müssen.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Vorgaben und Richtlinien im Bereich Explosionsschutz
sowie darüber, wie wir Sie dabei unterstützen können.

ATEX-Richtlinien: Der Schlüssel zum Explosionsschutz

ATEX ist eine Abkürzung für ATmosphères EXplosives, der synonym für „Explosionsschutz“ verwendet wird. Es gibt zwei
wichtige ATEX-Richtlinien.

Die ATEX-Binnenmarkt-Richtlinie 2014/34/EU

Diese richtet sich an Diese richtet sich an Entwickler und Konstrukteure.

Die Richtlinie beschreibt die Anforderungen an die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen sowie Konformitätsbewertungsverfahren für elektrische und nicht-elektrische Geräte und Systeme, die in explosions-gefährdeten Bereichen eingesetzt werden können.

Die ATEX-Binnenmarkrichtlinie gilt für:

  • Maschinen, Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung
    in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die für
    den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind
  • Komponenten, die in diese Geräte und Schutzsysteme eingebaut werden
  • Auch Eigenherstellungen fallen unter diese Richtlinie.

Die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG

Diese wendet sich an Betreiber von Anlagen.

Die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG legt Mindestvorschriften in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer fest, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden könnten.

Diese Richtlinie legt die Pflichten des Arbeitgebers nach Artikel 4 fest, darunter die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments vor Aufnahme der Arbeit. Dieses muss belegen:

  • Explosionsrisiken wurden identifiziert und bewertet.
  • Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der Richtlinie wurden umgesetzt.
  • Bereiche sind in Explosionszonen eingeteilt (gemäß Anhang I).
  • Mindestvorschriften aus Anhang II werden eingehalten.
  • Arbeitsstätte, Arbeitsmittel und Warneinrichtungen sind sicher gestaltet und gewartet.
  • Sicherheitsvorkehrungen für die Nutzung von Arbeitsmitteln nach Richtlinie 89/655/EWG wurden getroffen.

Explosionsschutzzonen für Gas

Im Rahmen der ATEX-Richtlinien müssen explosionsgefährdete Bereiche in sogenannte Explosionsschutzzonen (Ex-Zonen) eingeteilt werden.

Diese Zoneneinteilung gibt an, wie wahrscheinlich und häufig das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre ist und hilft, das Gefahrenpotenzial besser zu bewerten.

Es gibt drei wesentliche Zonen.

Zone 0

In dieser Zone herrscht ständig oder über lange Zeiträume eine explosions- fähige Atmosphäre. Das bedeutet, dass das Auftreten eines gefährlichen Gas-Luft- oder Staub-Luft-Gemisches praktisch dauerhaft zu erwarten ist. Beispiele sind Innenräume von Tanks oder Behältern.

Zone 1

Hier tritt explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auf, z. B. im normalen Betrieb. Diese Zone beschreibt Bereiche, in denen während des Betriebs eine Mischung aus Gas und Luft oder Staub und Luft wahrscheinlich ist. Beispiele sind Produktionsräume oder Bereiche um Sicherheitsventile herum.

Zone 2

In dieser Zone ist das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre im Normalbetrieb unwahrscheinlich und
wenn doch, dann nur kurzzeitig. Diese Bereiche sind nur in Ausnahmefällen von Explosionsgefahr betroffen, wie etwa um Rohrleitungen oder in Lagerräumen für brennbare Stoffe.

Explosionsschutzzonen für Staub

Bei explosionsfähigen Atmosphären, die durch Staub verursacht werden, erfolgt eine ähnliche Einteilung:

Zone 20

Ständig oder häufig auftretende explosionsfähige Staubatmosphäre, z. B. in Silos oder Fördersystemen.

Zone 21

Gelegentlich auftretende explosionsfähige Staubatmosphäre, z. B. in der Nähe von Maschinen, die mit brennbaren Stäuben arbeiten.

Zone 22

Explosionsfähige Staubatmosphäre tritt selten und nur kurzzeitig auf, z. B. in Bereichen, in denen Staubansammlungen freigesetzt werden können.

Maschinensicherheit und Explosionsschutz

Das Thema Maschinensicherheit wird grundlegend in der Maschinenrichtlinie (ab 20. Januar 2027 Maschinenverordnung) geregelt. Die Maschinenrichtlinie wird ergänzt durch weitere Richtlinien und Verordnungen, die Spezialthemen behandeln, z. B.

  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/
  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU EMV-Richtlinie 2014/30/EU
  • Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
  • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
  • Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG bzw. Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745

Diese Richtlinien gelten für Hersteller und Importeure. Alle in der EU vertriebenen Maschinen müssen sie erfüllen, einschließlich einer Risikobeurteilung durch spezialisierte Fachleute.

Vorgehensweise bei der Risikobeurteilung gemäß ATEX 2014/34/EU

Die Risikobeurteilung nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU folgt grundsätzlich dem gleichen Schema wie die allgemeine Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie (z. B. DIN EN ISO 12100). Zusätzlich müssen jedoch spezifische Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche berücksichtigt werden. Die wichtigsten Schritte umfassen:

Explosionsschutzkonzept

Das Explosionsschutzkonzept dient als Grundlage zur Identifizierung und Minimierung
von Explosionsrisiken. Es enthält folgende Kernpunkte:

  • Ermittlung der explosionsgefährdeten Bereiche Ermittlung der explosionsgefährdeten Bereiche
  • Bewertung der Explosionsgefahr Bewertung der Explosionsgefahr
  • Zoneneinteilung Zoneneinteilung
  • Festlegung und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Zündgefahrenbewertung

Eine zentrale Aufgabe der Risikobeurteilung ist die Zündgefahrenbewertung. Diese untersucht und dokumentiert alle potenziellen Zündquellen in den betroffenen Bereichen und wie diese eliminiert oder kontrolliert werden können. Dazu zählt die Berücksichtigung von Sicherheitsdatenblättern.

Explosionsschutzdokument

Das Explosionsschutzdokument dient als schriftlicher Nachweis, dass alle notwendigen
Maßnahmen getroffen wurden, um das Risiko von Explosionen zu minimieren. Es umfasst:

  • Zoneneinteilung Zoneneinteilung
  • Getroffene Schutzmaßnahmen

Berücksichtigung der harmonisierten Normen

Harmonisierte Normen legen den Harmonisierte Normen legen den Mindeststandard für Sicherheit Mindeststandard für Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen fest und spiegeln den Stand der in explosionsgefährdeten Bereichen fest und spiegeln den Stand der Technik wider.

Hersteller, die sich daran halten, reduzieren Risiken auf ein Technik wider. Hersteller, die sich daran halten, reduzieren Risiken auf ein Minimum. Es gilt die Vermutungswirkung: Wer diese Normen befolgt, erfüllt Minimum. Es gilt die Vermutungswirkung: Wer diese Normen befolgt, erfüllt die Sicherheitsanforderungen automatisch. die Sicherheitsanforderungen automatisch.

Die Anwendung ist jedoch freiwillig. Alternative Schutzmaßnahmen sind möglich, müssen aber Alternative Schutzmaßnahmen sind möglich, müssen aber nachweislich den gleichen Schutz bieten.

Für ATEX 2014/34/EU gibt es über nachweislich den gleichen Schutz bieten. Für ATEX 2014/34/EU gibt es über 100 harmonisierte Normen.

  • DIN EN 1127-1 „Explosionsfähige Atmosphären Explosionsschutz, Teil 1: Grundlagen und Methodik“, Ausgabe 10/2019
  • DIN EN ISO 80079-36 „Explosionsfähige Atmosphären – Teil 36: Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären – Grundlagen und Anforderungen“, Ausgabe 12/2016
  • DIN EN 60079-14 „Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche“, Ausgabe 10/2014
  • DIN EN 60079-15 „Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche; Schutzart „n“, Ausgabe 03/2020

Spezifische Anforderungen an die Betriebsanleitung

Die Betriebsanleitung muss alle von der Maschinenrichtlinie (MRL) geforderten Elemente enthalten. Zusätzlich verlangt die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU folgende Informationen: