CE-Kennzeichnung für Maschinen

Bevor Maschinen und Anlagen im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht und/oder betrieben werden dürfen, müssen sie mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Diese CE-Kennzeichnungspflicht für Maschinen ergibt sich aus der europäischen Richtlinie 2006/42/EG, der sogenannten Maschinenrichtlinie.

Zu den zentralen Vorbedingungen für die CE-Kennzeichnung einer Maschine gehören die Durchführung einer detaillierten Risikobeurteilung und die Erstellung einer umfassenden Technischen Dokumentation. Dafür steht Ihnen die reinisch GmbH mit Hauptstandorten in Karlsruhe und Hannover kompetent zur Seite. Maschinenhersteller können nicht unerhebliche Kosten einsparen, wenn die Konformität mit den Maßgaben der Maschinenrichtlinie bereits frühzeitig in die Konstruktions- und Planungsprozesse einbezogen wird. Aus diesem Grund begleiten die CE-Beauftragten der reinisch GmbH Sie in allen Phasen der Produktentwicklung bis zur abschließenden Fertigung.

Über die Risikobeurteilung zur CE-Kennzeichnung von Maschinen der Service der reinisch GmbH

CE-Kennzeichnung

Die europäische Maschinenrichtlinie verpflichtet Hersteller bei der Konstruktion und dem Bau von Maschinen grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu berücksichtigen.

Der Weg zur Konformität mit der Richtlinie führt über eine Risikobeurteilung. Diese umfasst die Abschätzung potenzieller Gefahren, das Treffen von geeigneten Maßnahmen zur Risikominimierung und die Warnung vor verbleibenden Restrisiken. Die Leitlinien für die Durchführung des Beurteilungsprozesses entstammen der zu den harmonisierten europäischen Normen gehörenden DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“. Das erfolgreiche Durchlaufen der Risikobeurteilung stellt die zentrale Komponente der, für die CE-Kennzeichnung von Maschinen, erforderlichen Konformitätsbewertung dar.

CE-Kennzeichnungspflicht auch für Maschinen im Eigengebrauch

Die CE-Kennzeichnung von Maschinen ist eine unabdingbare Voraussetzung nicht nur für das erstmalige Inverkehrbringen, sondern auch für die Erstinbetriebnahme innerhalb der EU.

Insofern betrifft das Thema Risikobeurteilung bzw. Konformitätsbewertungsverfahren nicht nur Maschinen und Anlagen, die über den Handel vertrieben werden. Auch Sondermaschinen, die von einem Hersteller ausschließlich für den Eigengebrauch konstruiert und gefertigt werden, unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht. Wird eine CE-konforme Maschine von einem Betreiber wesentlich verändert, also beispielsweise umgebaut, erweitert oder anderweitig an die eigenen Bedürfnisse angepasst, so ist auch in diesem Fall vor der Inbetriebnahme eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich.

Umfassende Beratung rund um das CE-Kennzeichnungsverfahren

Welches Konformitätsbewertungsverfahren Anwendung findet, steht in Abhängigkeit dazu, ob die entsprechende Maschine oder das Sicherheitsbauteil dem Anhang IV der Maschinenrichtlinie zuzuordnen ist. Anhang IV listet Maschinenkategorien auf, von denen besondere Gefahren ausgehen, wie beispielsweise bestimmte Arten von Säge- und Hobelmaschinen oder auch Spritzgieß- und Formpressmaschinen. Die Einstufung in diese Kategorie ist mit einem verschärften Konformitätsbewertungsverfahren verbunden. Das Team der CE-Beauftragten der reinisch GmbH berät Hersteller aus dem gesamten Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus hinsichtlich des Ablaufs und der notwendigen Modalitäten für die CE-Kennzeichnung ihrer Maschinen und führt auch die notwendige Risikobeurteilung durch. Hierfür stehen wir Ihnen deutschlandweit zur Verfügung.

  • CE-Beratung: Unsere CE-Beauftragten begleiten Sie in allen Phasen der Produktentwicklung, -konstruktion und -fertigung
  • Durchführung von Risikobeurteilungen nach DIN EN ISO 12100
  • Berücksichtigung der Ergebnisse in der Technischen Dokumentation in Form von Sicherheitshinweisen, Hinweisen auf Restgefahren etc.
  • Schulungen/Trainings zur Risikobewertung
  • Beratung zu technischen Maßnahmen zur Risikominimierung
  • Normen-/Richtlinienrecherche als laufender Service
  • CE-Beratung bei der Montage und Inbetriebnahme von Maschinen
  • Schulungen zu CE-relevanten Themen und zur CE-konformen Umsetzung
  • Erstellung CE-konformer Maschinen- und Anlagendokumentation gemäß den Maßgaben der Maschinenrichtlinie
  • Prüfung der bestehenden Technischen Dokumentation hinsichtlich der CE-Konformität
  • Beratung zu allgemeinen Produktsicherheitsfragen