Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
Das Thema Produktsicherheit umfasst eine Vielzahl an Rechtsvorschriften, welche die Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten in Deutschland und dem Europäischen Binnenmarkt regeln. Unter Beachtung der Komplexität der Rechtslage und der Anzahl der infrage kommenden Maschinenrichtlinien, Gesetze und Normen auf EU- und nationaler Ebene erstellt die reinisch GmbH für Hersteller von Produkten, Maschinen und Anlagen eine qualifizierte Risikobeurteilung.
Grundlage dieser Risikobeurteilung stellt eine vorausgehende, umfängliche Recherche der relevanten Normen und Richtlinien dar, um CE-Konformität und damit Haftungssicherheit zu gewährleisten. Im Zuge der Consulting-Dienstleistungen im Bereich der Produktsicherheit steht die reinisch GmbH ihren Kunden darüber hinaus auch für die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen zur Verfügung. Die reinisch GmbH ist deutschlandweit vertreten und somit als Ansprechpartner immer in der Nähe.
Beurteilung von Risiken gemäß Maschinenrichtlinie
Die reinisch GmbH steht nicht nur in Karlsruhe und Hannover, sondern in ganz Deutschland Herstellern zur Seite, um sie bei der gemäß europäischer Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlichen Risikobeurteilung zu unterstützen. Für jedes Inverkehrbringen von Maschinen in Europa sind die Spezifikationen dieser Richtlinie zu erfüllen.
Zu den zentralen Maßgaben gehört bereits während des Konstruktionsprozesses die Durchführung einer Risikobeurteilung, im Zuge derer die für die entsprechende Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Risikobeurteilung müssen anschließend in die Konstruktion einfließen.
Ziele der den Konstruktionsprozess begleitenden Risikobeurteilung für Maschinen:
- Identifizierung und Einschätzung der Schwere der potenziell von der Maschine ausgehenden Gefahren
- Beseitigung oder Minderung dieser Gefährdungen im Zuge des Konstruktionsprozesses
- Treffen oder Festlegen von Schutzmaßnahmen gegen Restrisiken
- Warnung der Benutzer vor verbleibenden Risiken in der Technischen Dokumentation
Da die zur Risikobeurteilung auf Basis der Maschinenrichtlinie eingesetzten Methoden und Verfahren sehr komplex und aufwendig werden können, empfiehlt es sich, die Dienste eines erfahrenen Spezialisten in Anspruch zu nehmen, um die Rechtssicherheit des Prozesses zu gewährleisten. Als verlässlicher Partner für die professionelle Risikobeurteilung steht die reinisch GmbH Unternehmen für eine umfassende Analyse und Beurteilung mit anschließender Entwicklung von Empfehlungen zur Risikominimierung zur Verfügung.
Die Risikobeurteilung stellt die Grundlage einer haftungssicheren Dokumentation dar.
Risikobeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben
Die Maßgaben der europäischen Maschinenrichtlinie sind von jedem Mitgliedstaat verpflichtend in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist diese Umsetzung in Form der 9. Vorordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) – kurz: 9. ProdSV – erfolgt. Diese Maschinenverordnung verlangt zwar nicht explizit eine Risikobeurteilung, sondern vielmehr ein Konformitätsbewertungsverfahren. Doch die Ermittlung und Beurteilung der mit einer Maschine verbundenen Risiken stellt die Grundlage einer derartigen Konformitätsbewertung dar und ist somit auch die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. Die Anfertigung einer Risikobeurteilung ist demnach gesetzlich vorgeschrieben und keine freiwillige Leistung des Herstellers und dient zudem als unerlässliche Basis für eine haftungssichere Dokumentation. Die reinisch GmbH ist hierfür Ihr kompetente Partner.