VERORDNUNG (EU) 2023/1230
Ab dem 20. Januar 2027 tritt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ohne Übergangsfrist in Kraft. Diese ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und stellt neue Anforderungen an die Sicherheit und Dokumentation von Maschinen und Anlagen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Warum wird aus der Maschinenrichtlinie die Maschinenverordnung? Die Verordnung wird vor allem eingeführt, um den aktuellen technischen Entwicklungen im Bereich der funktionalen Sicherheit, Künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit gerecht zu werden. Angesichts der fortschreitenden Entwicklung und neuer Technologien entstehen immer wieder neue Sicherheitsrisiken im Maschineneinsatz, die in der bisherigen Maschinenrichtlinie nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden. Aus diesem Grund zielt die EU-Maschinenverordnung darauf ab, insbesondere folgende Sicherheitsrisiken zu reduzieren:
- Mensch-Roboter-Schnittstelle (kollaborierende Roboter)
- Vernetzte Maschinen (Cybersicherheit)
- Selbstlernende/autonome Maschinen
Darüber hinaus soll die Verordnung präzisiert werden, beispielsweise durch eine genauere Definition des Begriffs unvollständige Maschine. Zudem ändern sich die Anforderungen an Betriebs- und Montageanleitungen sowie an Konformitäts- und Einbauerklärungen.
Maschinenhersteller vor Herausforderungen
Die Anpassung an die neuen Standards der Maschinenverordnung erfordert vom Maschinenbau erhebliche Anstrengungen. Es müssen nicht nur Produkte, sondern auch die internen Prozesse und Dokumentationsstandards neu ausgerichtet werden, um Zukunftssicherheit und Marktfähigkeit zu gewährleisten.
Wie können wir Ihnen helfen?
Die Umstellung auf die Maschinenverordnung kann komplex und zeitaufwendig sein. Lassen Sie sich von uns unterstützen und profitieren Sie von unserer Expertise in der Technischen Dokumentation und Produktsicherheit. Mit uns haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Sie durch den gesamten Prozess führt – von der konstruktionsbegleitenden Risikoanalyse bis hin zur Erstellung der erforderlichen Nutzerinformation.
Worauf wir achten?
- Rechtssichere, abnahmefähige Technische Dokumentation
- Anwendung gültige Produktsicherheitsnormen- und Richtlinien
- Nähe zu Ihrem Produkt und zu Ihren Konstruktionsverantwortlichen
- Einbezug aller relevanten Abteilungen wie z.B (Elektro-)Konstruktion, Dokumentation etc.
- Frühzeitige, beratende Produktionsbegleitung (bestenfalls zum Zeitpunkt der Konstruktion)
- Maßgeschneiderte, bedarfsgerechte Lösungen
#1
Erstellung und Aktualisierung der technischen Dokumentation
Wir stellen sicher, dass Ihre Dokumentation den neuen Anforderungen entspricht – präzise, normkonform und rechtssicher.
#2
Risikobewertung und Sicherheitskonzepte
Wir identifizieren potenzielle Risiken und entwickeln Maßnahmen, um die Sicherheitsanforderungen effizient und nachhaltig umzusetzen.
#3
Beratung zur CE-Kennzeichnung
Von der Analyse bis zur Zertifizierung begleiten wir Sie durch den gesamten CE-Prozess und sorgen für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
#4
Schulungen und Workshops
Wir bereiten Ihr Team mit praxisorientierten Schulungen auf die Anforderungen der neuen Maschinenverordnung vor und schaffen so eine sichere Basis für die Zukunft.
#5
Integration neuer Technologien und Sicherheitsanforderungen
Wir unterstützen bei der sicheren Umsetzung von KI, Robotik und Cybersicherheitsanforderungen.
#6
Optimierung interner Prozesse
Wir helfen Ihnen, Ihre internen Prozesse und Dokumentationsstandards effizient auf die neuen Anforderungen auszurichten und Ihre Marktfähigkeit zu sichern.